Lebensraum & Angeln
Seen, Kanäle und langsam fließende Flüsse; besonders an Krautkanten, Stegen, Steinpackungen und versunkenen Ästen. Typisch sind kleine Kunstköder oder Naturköder, sofern erlaubt.
Fangvorschriften in Sachsen
- Mindestmaß
- Kein landesweites Mindestmaß in der sächsischen Anlage.
- Schonzeit
- Keine landesweite artspezifische Schonzeit in der Anlage.
Die sächsische Fischereiverordnung enthält für diese Art kein landesweit einheitliches Mindestmaß beziehungsweise keine artspezifische Schonzeit. Das bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkungen geangelt werden darf.
Fische werden von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen. Geschonte oder untermaßige Fische sind nach den geltenden Vorschriften zu behandeln. Angeln nur mit den erforderlichen Papieren und der gültigen Gewässererlaubnis.
Rechtsquelle: Sächsische Fischereiverordnung, § 2 und Anlage (Stand Oktober 2026).

