Lebensraum & Angeln
Warme Teiche, Seen und langsam fließende Gewässer mit schlammigen oder pflanzenreichen Bereichen. Häufig mit Grundmontage und zugelassenen Ködern wie Mais oder Boilies.
Fangvorschriften in Sachsen
- Mindestmaß
- 40 cm
- Schonzeit
- Keine landesweite artspezifische Schonzeit in der Anlage.
Die Angaben gelten für Sachsen. Örtliche Gewässerordnungen, Fanglimits, zusätzliche Schutzbestimmungen und aktuelle behördliche Verfügungen sind vor dem Angeln zu prüfen.
Fische werden von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen. Geschonte oder untermaßige Fische sind nach den geltenden Vorschriften zu behandeln. Angeln nur mit den erforderlichen Papieren und der gültigen Gewässererlaubnis.
Rechtsquelle: Sächsische Fischereiverordnung, § 2 und Anlage (Stand Oktober 2026).

