Lebensraum & Angeln
Störe leben je nach Art in großen Flüssen und Küstengewässern. In Sachsen dürfen die in der Verordnung genannten Wildstöre nicht gezielt beangelt oder entnommen werden.
Fangvorschriften in Sachsen
- Mindestmaß
- Kein Entnahmemaß – ganzjährig geschützt.
- Schonzeit
- Ganzjährig geschützt; kein Fang zur Verwertung.
Wildstöre der genannten Arten sind ganzjährig geschützt. Das Rezept ist ausdrücklich nur für legalen Zuchtfisch gedacht.
Fische werden von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen. Geschonte oder untermaßige Fische sind nach den geltenden Vorschriften zu behandeln. Angeln nur mit den erforderlichen Papieren und der gültigen Gewässererlaubnis.
Rechtsquelle: Sächsische Fischereiverordnung, § 2 und Anlage (Stand Oktober 2026).

