Lebensraum & Angeln
Größere Seen, Stauseen und Flüsse, häufig an Kanten, tieferen Bereichen und Steinpackungen. Typisch ist das Angeln mit Gummifisch; gesetzliche und örtliche Raubfischköderverbote beachten.
Fangvorschriften in Sachsen
- Mindestmaß
- 50 cm
- Schonzeit
- 1. Februar bis 31. Mai
Die Angaben gelten für Sachsen. Örtliche Gewässerordnungen, Fanglimits, zusätzliche Schutzbestimmungen und aktuelle behördliche Verfügungen sind vor dem Angeln zu prüfen.
Fische werden von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen. Geschonte oder untermaßige Fische sind nach den geltenden Vorschriften zu behandeln. Angeln nur mit den erforderlichen Papieren und der gültigen Gewässererlaubnis.
Rechtsquelle: Sächsische Fischereiverordnung, § 2 und Anlage (Stand Oktober 2026).

